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Bewertungen von Immowert ladenViele Verkäufer stellen sich der Frage, ob man sein Objekt selbst verkaufen oder einem Immobilienmakler übergeben sollte.
Sie sollten sich immer erst einen Makler nach Hause einladen, der Ihnen Ihre Immobilie bewertet und das jeweilige Dienstleistungsangebot vorstellen kann.
Danach könne Sie immer noch selbst entscheiden, wie Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen.
Der Unterschied zu Ihnen und einem Makler ist, dass der Immobilienmakler beruflich Immobilien veräußert und somit den Status eines Experten genießt. Denn die Veräußerung einer Immobilie ist auch mit viel Arbeit und Expertenwissen verbunden.
Durch ihn haben Sie bessere Vermarktungschancen, denn ein Makler weiß, worauf es ankommt. Er kommt mit einem höheren Vermarktungsdruck gut klar und kann so für Sie mehr Interessenten generieren, was sich meist positiv auf den Verkaufspreis auswirkt.
Der Makler wirkt nicht nur als Verkäufer oder Vermittler, sondern auch als Problemlöser. Treten Störungen im Verkaufsprozesses auf, wird der Makler kompetent und zu Ihrem Wohl agieren.
Ein weiterer Punkt ist die Haftung. Aussagen, die Sie gegenüber dem Käufer tätigen, können Ihnen später oft auch zum Nachteil gereichen.
Wenn Sie also die ganze Arbeit und das Risiko, welches mit der Veräußerung Ihrer Immobilie auftritt, an einen Experten abgeben möchten, ist der Immobilienmakler sicherlich die beste Lösung.
Gerne können Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.
Rufen Sie uns einfach an: 05485-8331950 oder 02572-9416660
Es ist wichtig für den Immobilienverkauf entsprechende Unterlagen vorzubereiten, da kaum ein Interessent eine Immobilie käuflich erwerben wird, ohne diese geprüft zu haben.
Hierbei unterscheidet man die geforderten Unterlagen nach der Immobilienart.
Bei einer Eigentumswohnung zum Beispiel sind weit mehr Unterlagen relevant.
Bei allen Immobilien notwendige Unterlagen sind:
Mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn die Energieausweispflicht nicht beachtet wird?
Wer sich nicht an die Auflagen zur Energieausweispflicht hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Händigt der Verkäufer den Energieausweis nach Vertragsabschluss nicht an den Käufer aus, kann für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Bei Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser benötigt man zusätzlich folgende Unterlagen:
Wir unterstützen Sie auch hier. Gerne besorgen wir fehlende Unterlagen z.B. aus dem Bauarchiv. Alle Unterlagen werden von uns optisch aufgewertet, Grundrisse farbig dargestellt, so dass sie dann verkaufsfördernd eingesetzt werden können.
Eine Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie hier.
Sie können Ihre Immobilie immer selbst verkaufen.
Beachten Sie jedoch dann folgende Tipps:
Ebenso sollten Sie sich einen Zeitplan erstellen, bis wann Sie die Immobilie verkauft haben müssen oder wollen.
Zusätzlich sollten Sie folgende Fragen für sich beantworten:
Kontaktieren Sie uns gerne und wir sprechen darüber: 05485-8331950 oder 02572-9416660
Mit dem Tod oder bei einer Scheidung stehen neben den Emotionen oft schwierige Entscheidungen an.
Die Trennung bzw. Scheidung vom Lebenspartner ist schmerzhaft. Dies gilt besonders, wenn sich die Ehepartner den Lebenstraum eines gemeinsamen Hauses erfüllt haben. Kommt es zur Scheidung, muss geklärt werden, wer im Haus weiter wohnen bleiben darf oder ob das Haus verkauft werden soll.
Gerade bei Erbangelegenheiten erkennt man plötzlich Partner oder Geschwister nicht wieder. Exorbitante Forderungen werden gestellt, die Emotionen kochen hoch und der Streit beginnt.
Nachbarn, die die Immobilie sofort kaufen wollen, stehen vor der Tür oder jeder hat einen Bekannten, der das Haus/die Wohnung haben will.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Bevor die Situation eskaliert, sollten Sie Ruhe bewahren und einen Moderator in Form eines Maklers einschalten.
Als neutrale Person, die schon jahrelange Erfahrung mit solchen Situationen hat, können wir als Problemlöser agieren.
Durch unsere hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter garantieren wir Ihnen eine reelle Preiseinschätzung Ihrer Immobilie oder auch, wenn nötig, ein Gutachten für Gerichte (Vormundschafts- oder Scheidungsgericht). Hier finden Sie die nötigen Informationen zum Thema Wertgutachten.
Die Immobilie ist meist das teuerste Gut, welches man besitzt. Gehen Sie besonnen an eine Vermarktung heran. Prüfen Sie erst alle Optionen, um dann den bestmöglichen Preis zu erzielen. Somit sind dann auch alle Parteien glücklich und zufrieden.
„Wer ein Haus erbt, hat bei der energetischen Sanierung dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer“ so die Deutsche Energie-Agentur (Dena). ... Das gilt beispielsweise bei der Dämmung von Dachböden. Entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach müssen gedämmt werden.
Der Hauskredit bleibt unabhängig von der Trennung bestehen. Auch an der Haftung für den Kredit ändert sich durch den Auszug eines Partners nichts. Entscheidend für die Haftung der Kredite ist auch nicht, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, sondern wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung bei diesen Bankgesprächen zur Seite und können Lösungsvorschläge verhandeln.
Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht? Aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes GEG (ehemals EnEV) haben Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie die Pflicht zur energetischen Sanierung. Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden.
Dieses sollten Sie als Verkäufer wissen, denn diese Maßnahmen sind häufig mit immensen Kosten verbunden.
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